Neben den Lohnkosten habe die Beklagte kaum Aufwendungen, da das Material für die Arbeit von den jeweiligen Auftraggeberinnen zur Verfügung gestellt werde. Zwar seien insgesamt im Umfang von rund Fr. 190'000.00 Betreibungen gegen die Beklagte eingeleitet worden, diese seien jedoch bereits im Umfang von Fr. 160'000.00 abbezahlt worden, womit aktuell nur noch rund Fr. 30'000.00 resp. 15% offen seien. Es sei nur noch eine Frage der Zeit, bis sie die letzten noch offenen Schulden bezahlt habe. Die Auftragslage sei aktuell gut, womit die Zahlungsfähigkeit der Beklagten gegeben sei.