Die Gründung der Beklagten sei im Jahr 2019 erfolgt, nach anfänglichen Verlusten habe im Jahr 2021 ein Gewinn erwirtschaftet werden können. Es liege zwar noch keine Jahresrechnung für das Jahr 2021 vor, aus den Beilagen sei aber ersichtlich, dass der Umsatz von Fr. 669'888.55 die Bruttolohnkosten von Fr. 517'659.90 um rund Fr. 150'000.00 und damit erheblich übersteige. Neben den Lohnkosten habe die Beklagte kaum Aufwendungen, da das Material für die Arbeit von den jeweiligen Auftraggeberinnen zur Verfügung gestellt werde.