Gemäss der im Baugewerbe geltenden Praxis könne sie regelmässig, mindestens alle zwei Wochen, Zwischenrechnungen stellen, so dass sich das Auftragsvolumen zeitnah in liquide Mittel umwandeln lasse. Im Zeitraum vom 14. Januar 2021 [recte: 2022] bis und mit 20. Januar 2021 [recte: 2022] habe sie entsprechend Rechnungen im Gesamtbetrag von Fr. 26'430.05 gestellt. Die Gründung der Beklagten sei im Jahr 2019 erfolgt, nach anfänglichen Verlusten habe im Jahr 2021 ein Gewinn erwirtschaftet werden können.