2. Die Beklagte macht im Wesentlichen geltend, die Klägerin habe mit Schreiben vom 17. Januar 2022 festgehalten, dass der geschuldete Betrag inkl. Kosten und Zinsen beglichen worden sei. Gleichzeitig habe sie ausdrücklich den Verzicht auf die Durchführung des Konkurses erklärt. Die Forderung der Klägerin habe sich inkl. Kosten und Zinsen auf Fr. 14'453.85 belaufen. Die Beklagte habe Fr. 22'000.00 überwiesen und damit nicht nur -5-