Zusammenfassend bestünden hinreichend Anhaltspunkte dafür, dass offene Beitragsforderungen im Umfang von Fr. 12'038.80 (Fr. 14'155.95 - Fr. 2'228.75) bestünden, die zur Eintragung eines Grundpfandrechtes berechtigten. Die mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Aarau vom 12. Juli 2022 verfügte vorläufige Vormerkung sei entsprechend abzuändern (angefochtener Entscheid E. 4.5).