3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWSt) zu Lasten der Gesuchstellerin." 1.4. Mit Entscheid vom 22. September 2022 erkannte das Bezirksgerichtspräsidium Aarau: " 1. Die mit superprovisorischer Verfügung des Gerichtspräsidiums Aarau vom 12. Juli 2022 angeordnete vorläufige Eintragung des Grundpfandrechtes zu Gunsten der Gesuchstellerin auf dem Grundstück des Gesuchsgegners, Liegenschaft [...], für den Betrag von Fr. 14'155.95 wird wie folgt abgeändert: