Die Anweisung sei superprovisorisch (d.h. sofort nach Eingang des Gesuchs ohne Anhörung der Gegenpartei) zu verfügen und dem Grundbuchamt unverzüglich zur vorläufigen Eintragung im Grundbuch mitzuteilen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gegenpartei." 1.2. Am 12. Juli 2022 verfügte das Bezirksgerichtspräsidium Aarau: