Gegenstand Vorläufige Eintragung eines Pfandrechts gemäss Art. 712i ZGB -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Klägerin beantragte mit Gesuch vom 11. Juli 2022 beim Bezirksgericht Aarau: " Das Grundbuchamt Q. sei anzuweisen, zulasten des Grundstücks in der Gemeinde [...] Kataster-Nr. [leergelassen], zugunsten von der gesuchstellenden Partei ein Bauhandwerkerpfandrecht für die Pfandsumme von CHF 14'155.95 nebst 8 % Zins seit 01.05.2019 vorläufig als Vormerkung einzutragen.