1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten (Inhaber des im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragenen Einzelunternehmens "C.") mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Betreibungsamts Q. vom 30. September 2021 für eine Forderung von Fr. 455.30 nebst Zins zu 5 % seit 29. September 2021, Mahngebühren von Fr. 120.00 und aufgelaufene Zinsen von Fr. 48.30. 1.2. Mit Eingabe vom 26. September 2022 (Postaufgabe am 5. Oktober 2022) stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Laufenburg das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung dem Beklagten am 24. März 2022 zugestellt worden war.