2. 2.1. Mit Eingabe vom 30. Juni 2022 stellte der Kläger beim Bezirksgericht Zofingen das Gesuch um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für Fr. 3'037.00 nebst Zins zu 5 % seit 27. April 2022, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beklagten. 2.2. Der Beklagte nahm mit Eingabe vom 5. September 2022 zum Rechtsöffnungsbegehren Stellung. 2.3. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen entschied am 26. September 2022: