1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 11. Mai 2022 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 6. Juli 2022 (Postaufgabe am 7. Juli 2022) stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Lenzburg das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung der Beklagten am 29. Juni 2022 zugestellt worden war. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg erkannte am 4. Oktober 2022: " 1. Über die B. AG, mit Sitz in Q., X-Strasse, Q., wird mit Wirkung ab 4. Oktober 2022, 10:35 Uhr, der Konkurs eröffnet.