1. Das Gesuch um vorläufige Einstellung der Betreibungen Nr. aaa, Nr. bbb, Nr. ccc und Nr. ddd des regionalen Betreibungsamtes Q. wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 900.00 und den Kosten für die Begründung von Fr. 300.000, insgesamt Fr. 1'200.00, werden unter Vorbehalt einer anderen Verteilung in einem allfälligen Hauptprozess dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, der Gesuchsgegnerin eine Parteientschädigung von Fr. 2'331.50 (inkl. Fr. 166.69 MWSt.) zu bezahlen.