Gegenstand Vorläufige Einstellung der Betreibung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. A. reichte mit Eingabe vom 3. Februar 2022 beim Bezirksgericht Aarau eine Klage gegen B. ein mit folgenden Rechtsbegehren: " 1. Es sei in Bezug auf die Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamts Q. festzustellen, dass die Forderung in der Höhe von CHF 8'436.75 nicht geschuldet ist und die Betreibung sei aufzuheben.