deren Partner um Informationen bzw. Unterlagen betreffend die finanziellen Verhältnisse des Partners zu bitten bzw. die Beklagte als Mieterin um Unterstützung hierzu anzugehen, wenn sie die Auffassung vertritt, dass das Fehlen dieser Informationen der gehörigen Überprüfung der Solvenz der Nachmieterin entgegensteht.