Schon nach kurzer Internetsuche mit dem Suchbegriff "Thai-Massage" fänden sich unzählige grössere und kleinere Salons, die solche Massagen mit keinerlei erotischem Bezug anbieten würden (angefochtener Entscheid E. 3.6.3). Das Unterlassen einer eingehenden Prüfung der finanziellen Verhältnisse des Partners der vorgeschlagenen Nachmieterin für das Zustandekommen einer Bürgschaft sei zu Lasten der Klägerin auszulegen. Die potentielle Nachmieterin sei daher als zahlungsfähig und als zumutbar zu betrachten (angefochtener Entscheid E. 3.6.4).