Das Verfahren SZ.2022.16, welches mit Entscheid vom 30. Juni 2022 erstinstanzlich abgeschlossen worden sei, betreffe demgegenüber die Mietzinse Mai bis November 2021. Der mit vorliegender Beschwerde angefochtene Entscheid entspreche im Wortlaut im Wesentlichen dem Entscheid vom 30. Juni 2022 im Verfahren SZ.2022.16. Die Erwägungen 3.6.2 bis 3.6.4 seien – abgesehen von einem Hinweis betreffend zitierweise – eins zu eins aus dem Entscheid vom 30. Juni 2022 übernommen worden. Gleiches gelte für die meisten anderen Textpassagen ebenfalls. Dies zeige, dass sich die Vorinstanz nicht mit den Ausführungen der Klägerin auseinandergesetzt habe, was unzulässig sei.