" 1. Das Gesuch wird abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 400.– wird der Gesuchstellerin auferlegt und mit ihrem Kostenvorschuss in der gleichen Höhe verrechnet. 3. Die Kostennote der Vertreterin der Gesuchsgegnerin, Michèle Dürrenberger, Rechtsanwältin in Rheinfelden, wird im Umfang von Fr. 1'141.10 (inkl. Fr. 81.60 MWST) richterlich genehmigt. 4. Die Gesuchstellerin hat der Gesuchsgegnerin eine Parteientschädigung von Fr. 1'141.10 zu bezahlen." -3-