Es sei sodann auch das Rechtsbegehren gestellt worden, der Gesuchsteller möge ("in Korrektur" des fehlerhaften Entscheids vom 2. Juli [recte: Juni] 2022) zu einem monatlichen Unterhalt von Fr. 884.00 (also dem Betrag des "Überschusses") verurteilt werden. Im Widerspruch zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung lasse die Vorinstanz die zukünftige finanzielle Verpflichtung des Gesuchstellers im Verfahren, in welchem um unentgeltliche Rechtspflege ersucht werde, ausser Acht und komme auf einen jährlichen Überschuss, den er nie haben werde, weil er daraus den Kinderunterhalt werde bezahlen müssen. Weiter hätte die Vorinstanz die ihm im Verfahren