aber mit seiner baldigen gerichtlichen Verpflichtung zur Bezahlung von Unterhalt in dieser Höhe im Verfahren VF.2022.10 eben kein "Überschuss" mehr sein werde und er darum, in die Zukunft gesehen, nicht mehr innert vernünftiger Frist (d.h. eines Jahres) die Prozesskosten werde tragen können. Es sei sodann auch das Rechtsbegehren gestellt worden, der Gesuchsteller möge ("in Korrektur" des fehlerhaften Entscheids vom 2. Juli [recte: Juni] 2022) zu einem monatlichen Unterhalt von Fr. 884.00 (also dem Betrag des "Überschusses") verurteilt werden.