1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. XXX des Betreibungsamts Y. vom 7. Oktober 2021 für eine Forderung von Fr. 1'513.10 nebst 5 % Zins seit 19. Februar 2021, Mahnspesen von Fr. 150.00 und Dossiergebühren von Fr. 80.00. 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 9. November 2021 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 11. August 2022 beim Bezirksgericht Bremgarten das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 14. Januar 2022 dem Beklagten am 18. Januar 2022 zugestellt worden war. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte am 19. September 2022 wie folgt: