5.2. 5.2.1. Als Gesuchstellerin wird im Gesuch die "MEG A." (vgl. act. 2) bzw. "MEG A." (Rubrum des angefochtenen Entscheids) bezeichnet. Mit MEG ist offensichtlich Miteigentümergemeinschaft gemeint. Einer solchen kommt keine Rechtspersönlichkeit zu.