1.3. Mit Verfügung vom 4. August 2022 wurde der Gesuchstellerin eine letzte Nachfrist von 10 Tagen zur Einreichung der mit Verfügung vom 13. Juni 2022 einverlangten Dokumente "mitsamt entsprechendem Antrag/Vollmacht an die mutmassliche Vertreterin, welche im Verwaltungsvertrag vom 30. Juni 2010 nicht zur Vertretung der Gesuchstellerin in Angelegenheiten wie der vorliegenden ermächtigt ist", angesetzt. Die Verfügung erfolgte unter Androhung des Nichteintretens mit Kostenfolge im Unterlassungsfall.