1.2. Mit Verfügung vom 13. Juni 2022 wurde der Gesuchstellerin eine Frist von 20 Tagen zur Einreichung eines aktuellen Grundbuchauszugs sowie eines "gültigen Miteigentümerbeschluss über die Errichtung bzw. Erneuerung des gerichtlichen Verbots (Mehrheit nach Köpfen und Anteilen [vgl. ZGB 647d Abs. 1], vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in einer allfälligen Nutzungs- und Verwaltungsordnung oder in einem von allen Miteigentümern unterzeichneten Immobilien-Verwaltungsvertrag)" angesetzt. Die Gesuchstellerin liess sich innert Frist nicht vernehmen.