Den ausgestellten Abholschein habe er der Post zugestellt und diese aufgefordert, den Brief an das Bezirksgericht Laufenburg zu retournieren, mit dem Vermerk, dass er den Brief pandemiebedingt nicht habe abholen können. Es seien ihm somit alle Gelder zurückzubezahlen, die ihm wegen der Radarkontrolle abgenommen worden seien.