" 1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. XXX des Betreibungsamtes Q. (Zahlungsbefehl vom 5. Juli 2022) für Fr. 474.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 30. Juni 2022 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. 2.1. Der Gesuchsgegner hat dem Gesuchsteller die vorgeschossenen Gerichtskosten von Fr. 120.00 zu ersetzen. 2.2. Der Gesuchsteller ist berechtigt, die Betreibungskosten von Fr. 53.30 von den Zahlungen des Gesuchsgegners vorab zu erheben.