Er sei nur ein kleiner Landwirt, habe ein kleines Einkommen und könne sich keinen Anwalt leisten. Die Gemeinde wolle ihn finanziell ruinieren, weil die Steuern vom Jahr 2015 nicht mehr abgegeben worden seien. Der Beklagte habe infolge einer Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit seinem im Jahr 2016 verstorbenen verbeiständeten Bruder viel Geld verloren, und er habe zu viel Erbschaftssteuer bezahlen müssen. Weil er keine Direktzahlungen mehr erhalte und nur eine kleine IV-Rente beziehe, werde das Einkommen massiv tiefer sein. -5-