2.3. Der Beklagte macht in der Beschwerde geltend, er werde jedes Jahr von der Gemeinde zu Unrecht immer höher eingestuft, weil seine Frau die Steuererklärungen ab dem Jahr 2015 nicht mehr abgegeben habe. Sie hätten Eheprobleme, und es sei ihm zeitlich unmöglich, sich auch noch um die Finanzen zu kümmern. Seine Frau habe sich auf dem Steueramt gemeldet, aber Frau B. habe kein Verständnis für die schwierige Situation gehabt. Die Gemeinde wolle ihn offensichtlich ruinieren und die Existenz kaputt machen. Er sei nur ein kleiner Landwirt, habe ein kleines Einkommen und könne sich keinen Anwalt leisten.