Der anzuwendende Zinssatz ergebe sich aus der Zinsverordnung (SAR 651.313) bzw. aus deren Anhang und sei korrekt angewendet worden. Es sei somit auch die definitive Rechtsöffnung für den aufgelaufenen Zins von Fr. 1'350.20 bis 20. April 2022 sowie Verzugszins zu 5.10 % auf Fr. 8'149.20 seit 21. April 2022 zu gewähren.