der vorliegenden Forderung keinerlei Einträge verzeichnet. Löhne und Mieten als grösste Aufwandpositionen seien sämtliche bezahlt. Per Bilanzstichtag 12. Januar 2022 hätten keine fälligen unbezahlten Forderungen vorgelegen. Die kürzlich eingegangene Lieferantenforderung sei noch nicht fällig und könne mit den liquiden Mitteln pünktlich bezahlt werden. In der Bilanz sei über die Berichtsperiode ein Gewinn von fast Fr. 74'000.00 ausgewiesen. Aufgrund der Natur des Geschäfts der Beklagten würden laufend Umsätze erwirtschaftet und sofort bezahlt, weshalb die anfallenden Forderungen auch laufend beglichen werden könnten.