1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Betreibungsamts Q. vom 23. Juni 2021 für eine Forderung von Fr. 1'161.35 nebst Zins zu 5 % seit 18. Juni 2021 sowie Betreibungskosten von Fr. 150.00, Mahnkosten von Fr. 60.00 und 5 % Verzugszins vor der Betreibung von Fr. 14.52. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 29. Juni 2021 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 2. Dezember 2021 (Postaufgabe 3. Dezember 2021) beim Bezirksgericht Baden das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung der Beklagten am 10. August 2021 zugestellt worden war.