- die Überwachungskamera an der Fassade bei der Garage der Gesuchsgegner, - die Aufkleber am Garagentor der Gesuchsgegner, insbesondere den Aufkleber mit dem Hinweis auf die Kamera und denjenigen mit Aufschrift "Nr. 7" - sämtliche Antennen und die damit im Zusammenhang stehenden sichtbaren Installationen auf dem Dach der Liegenschaft, insbesondere die zwei Funkantennen, und das Seil zwischen dem Dach/Balkon und der Strassenlaterne, sowie - sämtliche sichtbaren Satellitenschüsseln auf dem Balkon der Gesuchsgegner