D. führt aus, dass der Rückbau der Kamera per Gerichtsentscheid eingefordert werden kann. Ferner besteht die Möglichkeit, bei Gericht ein Verfahren einzuleiten, dass die Eigentümer «B. und C.» von der Gemeinschaft auszuschliessen seien. Die Eigentümer werden gebeten, sich untereinander abzusprechen, eine Meinung zu bilden über das weitere Vorgehen und dies der Verwaltung mitzuteilen. Eine ausserordentliche Versammlung kann bei Bedarf einberufen werden, damit die Beschlüsse erfolgen können und das Budget für die Massnahmen genehmigt werden kann."