Später hat es von dieser Schlussfolgerung Abstand genommen und die Frage seither offengelassen (Urteil des Bundesgerichts 5A_972/2020 E. 7.2.3.3). Ebenfalls nichtig ist etwa ein Beschluss, der einen Stockwerkeigentümer generell vom Stimmrecht ausschliesst, ein Beschluss, der die Wertquote eines Stockwerkeigentümers ohne dessen - 11 - Zustimmung ändert oder ein Beschluss, der die Veräusserung von Stockwerkanteilen generell verbietet (Urteil des Bundesgerichts 5A_760/2011 vom 18. Mai 2012 E. 3.2.3.1). 6. 6.1. Die Klägerin stützte sich für ihr Gesuch um Rechtsschutz in klaren Fällen auf die folgenden Protokolle bzw. Beschlüsse: