Konkret hat das Bundesgericht auf Nichtigkeit eines Beschlusses geschlossen, wenn dieser von einer Versammlung gefällt wird, die von einer nach Gesetz oder Statuten hierzu nicht zuständigen Person einberufen wurde. Mit Bezug auf die Frage, was gelte, wenn ein Beschluss nicht mit dem gesetzlichen oder reglementarischen Quorum gefasst wurde, hat das Bundesgericht ursprünglich auf Nichtigkeit geschlossen. Später hat es von dieser Schlussfolgerung Abstand genommen und die Frage seither offengelassen (Urteil des Bundesgerichts 5A_972/2020 E. 7.2.3.3).