"1. Es sei der Entscheid des Bezirksgerichts Baden (Präsidium des Zivilgerichts) vom 5. September 2022 (SZ.2022.62) aufzuheben; 2. Es seien die Gesuchsgegner zu verpflichten, die Überwachungskamera an der Fassade der Garage Nr. 9 zu entfernen und die damit gemachten Aufnahmen zu löschen; 3. Es seien die Gesuchsgegner zu verpflichten, sämtliche Aufkleber vom Tor der Garage Nr. 9 zu entfernen, insbesondere den Aufkleber mit dem Hinweis auf die Kamera und denjenigen mit der Anschrift «Nr. 7»;