Beklagter 2 C._____, [...] Gegenstand Rechtsschutz in klaren Fällen / Beschlüsse der Stockwerkeigentümerversammlung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Klägerin ist die Stockwerkeigentümergemeinschaft des Grundstücks [...]. Die Stockwerkeinheit [...] steht zur Hälfte (als Miteigentumsanteil) im Eigentum der Erbengemeinschaft bestehend aus den beiden Beklagten, und zur anderen Hälfte (als Miteigentumsanteil) im (Allein-) Eigentum der Beklagten 1.