2.4. Mit Entscheid vom 6. September 2022 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Baden wie folgt: "1. Zustellung der Eingabe des Gesuchstellers vom 22. August 2022 (Postaufgabe) an die Gegenpartei zur Kenntnis. -3- 2. In der Betreibung Nr. 52201641 des Betreibungsamtes B. (Zahlungsbefehl vom 23. Mai 2022; Rechtshängigkeit des Rechtsöffnungsbegehrens am 8. Juli 2022) wird den Gesuchstellern definitive Rechtsöffnung erteilt für