4. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids den Restbetrag der von der Beklagten geleisteten Konkurshinterlage in der Höhe von Fr. 11'500.00 an das Konkursamt Aargau, Amtsstelle Oberentfelden, zu überweisen. -8- Zustellung an: […] Mitteilung an: […] Mitteilung nach Rechtskraft an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)