3.2. Die Beklagte ist seit dem 30. Januar 2020 mit folgendem Zweck im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragen: Führen von Gastronomiebetrieben mit Take Away und Lieferdienst; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum, Lizenzen, Patente und andere immaterielle Werte erwerben, verwalten, vermitteln und veräussern sowie Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten. Nach Angaben der Beklagten waren pandemiebedingte Umsatzeinbussen in den Jahren 2020 -6-