3. 3.1. Gegen diesen ihr am 13. September 2022 zugestellten Entscheid erhob die Beklagte mit Eingabe vom 15. September 2022 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Es sei der Entscheid des Bezirksgerichts Aarau vom 5. September 2022 vollständig aufzuheben. 2. Es sei die Konkurseröffnung vom 5. September aufzuheben. 3. Unter o/e-Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdegegners." Ausserdem beantragte sie, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen.