2.2. Der Kläger macht hiergegen mit Beschwerde im Wesentlichen geltend, der Aufwand liesse sich anhand der Akten auf 9.5 Stunden für Lohnabrechnungen (= Fr. 1'140.00) und 1.9 Stunden für Buchungsbelege (= Fr. 228.00) schätzen. Weiter bestreitet der Kläger, dass gewisse Aufgaben nicht erledigt worden seien. Der Kläger habe bei den Steuerämtern um entsprechende Unterlagen gebeten. Diese und weitere Unterlagen würden dem Gericht noch zur Verfügung gestellt, sobald sie von den Steuerämtern erhältlich gemacht worden seien.