2.4. Das Bezirksgericht Zofingen, Präsidium des Zivilgerichts, erkannte mit Entscheid vom 29. August 2022: " 1. Das Gesuch wird abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 250.00 wird dem Gesuchsteller auferlegt und mit seinem Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. 3. Es werden keine Parteientschädigungen gesprochen." -3-