2. 2.1. Mit Rechtsöffnungsgesuch vom 29. Juni 2022 ersuchte der Kläger beim Bezirksgericht Zofingen um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für den Betrag von Fr. 2'300.00 nebst Zins zu 5 % seit 1. Januar 2022, sowie für einen Verzugsschaden in Höhe von Fr. 500.00. 2.2. Mit Eingabe vom 23. Juli 2022 (Postaufgabe) nahm die Beklagte zum Rechtsöffnungsbegehren Stellung und beantragte die vollumfängliche Abweisung des Gesuchs, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Klägers. 2.3. Die Parteien hielten mit Replik vom 7. August 2022 bzw. Duplik vom 12. August 2022 (Postaufgabe) an ihren Anträgen fest.