einberechnet, was nicht zu beanstanden ist, zumal die obergerichtlichen Verfahrenskosten unterdessen getilgt worden sind. Die von der Gesuchstellerin geltend gemachte Bezahlung der Darlehensschuld der "Bank now" und der Anwaltskosten in der Höhe von Fr. 8'363.25 ist demgegenüber nicht nachgewiesen und folglich nicht zu berücksichtigen.