5.2.2. Für die Frage, ob sie die ihr auferlegten Prozesskosten für das Beschwerdeverfahren innert Jahresfrist bezahlen kann, ist der Zeitraum von September 2022 (Einreichung des Gesuchs am 12. September 2022) bis August 2023 massgeblich. Die Gesuchstellerin benötigt ihren Einkommensüberschuss in der Höhe von Fr. 14'349.75 bis Mai 2022, um die Prozesskosten des vorinstanzlichen Verfahrens zu bezahlen.