Zusammenfassend ist von Juni 2020 bis Mai 2022 von einem Überschuss von Fr. 14'349.75 auszugehen. Dass die Vorinstanz die mutmasslichen Prozesskosten auf Fr. 15'000.00 festsetzte, ist nicht zu beanstanden. Die Gesuchstellerin weist folglich ein Manko von Fr. 650.25 (Fr. 15'000.00 [mutmassliche Prozesskosten] - Fr. 14'349.75 [Überschuss Gesuchstellerin]) bzw. von gerundet Fr. 650.00 auf, womit ihr in diesem Umfang für die Gerichtskosten die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen ist. 5.