Im Resultat ergibt sich für den Beurteilungszeitraum (Juni 2020 bis Mai 2022) ein Überschuss von insgesamt Fr. 14'349.75 (3 x Fr. 1'417.60; 4 x Fr. 459.85; 7 x Fr. 64.65; 5 x 264.25, 5 x Fr. 1'296.75). Inwiefern damit "rückwirkend ein hypothetischer Überschuss" berechnet wird, was nicht zulässig sein soll (vgl. Beschwerde, S. 16), ist nicht ersichtlich. Entgegen der Gesuchstellerin wurde für die Berechnung des jeweiligen Überschusses nicht auf den Zeitpunkt des Entscheids am 5. August 2022 abgestellt, vielmehr wurden sämtliche Überschüsse seit dem 25. Mai 2020 bzw. Juni 2020 mitberücksichtigt.