Das Einkommen der Familie ab Gesuchseinreichung bis am 31. Dezember 2020 sei durch die Vorinstanz falsch berechnet worden. Die Vorinstanz habe dazu auf den obergerichtlichen Entscheid in den Verfahren ZSU.2021.269 und ZSU.2021.270 verwiesen, wobei die Einkommensberechnung in diesen Entscheiden falsch sei. Von den Nettolöhnen für die Monate Januar 2020 bis und mit April 2020, welche sich aus den Lohnabrechnungen ergeben würden, sei vom Nettolohn Februar 2020 der Bonus von Fr. 4'380.00 brutto abzuziehen, was netto Fr. 4'100.00 entspreche und einen Nettolohn im Februar 2020 von Fr. 4'679.90 ergebe. Der totale Nettolohn für die Monate Januar 2020 bis und mit April 2020