Im Ergebnis sei bis anhin von einem Überschuss von insgesamt Fr. 18'971.00 auszugehen, welcher für die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten verwendet werden könne. Das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege sei deshalb nur für die Parteikosten und erst mit Wirkung ab 1. Juni 2022 zu bewilligen.