" In teilweiser Gutheissung des Gesuchs von A. um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird die geteilte unentgeltliche Rechtspflege für die Parteikosten mit Wirkung ab 1. Juni 2022 erteilt." 3. Die Gesuchstellerin erhob gegen die ihr am 1. September 2022 zugestellte Verfügung mit Eingabe vom 12. September 2022 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau mit folgenden Anträgen: " 1. Die Verfügung des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 05.08.2022 (OF.2020.25) sei aufzuheben.